Cum rite contractum matrimonium ex post facto vitiari non potuerit, iusta interpretatione metuere non debes, ne liberi quos habetis non ex iusto matrimonio suscepti videantur.
von noemi.8845 am 15.01.2023
Da eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe durch spätere Ereignisse nicht ungültig gemacht werden kann, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, dass Ihre Kinder als unehelich betrachtet werden könnten.
von toni.905 am 07.09.2013
Da eine rechtmäßig geschlossene Ehe durch einen nachträglichen Umstand nicht beeinträchtigt werden konnte, sollten Sie bei gerechter Auslegung nicht befürchten, dass die Kinder, die Sie haben, als nicht aus einer rechtmäßigen Ehe stammend betrachtet werden.