Etsi contra mandata principum contractum sit in provincia consentiente muliere matrimonium, tamen post depositum officium si in eadem voluntate perseveraverit, iustae nuptiae efficiuntur:
von otto825 am 23.08.2024
Selbst wenn eine Ehe in der Provinz entgegen den Anordnungen der Herrscher mit Einwilligung der Frau geschlossen wurde, wird sie rechtmäßig, wenn sie nach Amtsniederlegung des Beamten ihre Absicht beibehält.
von stefan.e am 09.08.2023
Obwohl eine Ehe entgegen den Anordnungen der Herrscher in der Provinz mit Zustimmung der Frau geschlossen worden sein mag, treten dennoch nach Niederlegung des Amtes, wenn sie in derselben Absicht verharrt, rechtmäßige Eheschließungen in Kraft.