Si, ut proponis, pater quondam mariti tui, in cuius fuit potestate, cognitis nuptiis vestris non contradixit, vereri non debes, nepotem suum ne non agnoscat.
von kimberly.s am 17.06.2018
Wenn, wie du darlegst, der Vater deines ehemaligen Mannes, in dessen Gewalt er stand, von eurer Heirat erfuhr und nicht widersprach, solltest du nicht befürchten, dass er seinen Enkel nicht anerkennen wird.
von lijas.964 am 09.06.2015
Wenn, wie du sagst, dein Schwiegervater der Ehe nicht widersprach, als er von ihr erfuhr, während dein Ehemann noch in seiner Gewalt stand, solltest du nicht befürchten, dass er seinen Enkel nicht anerkennen wird.