Et ideo recte testamento facto, quamquam desit " heres esto", consequens est existente herede legata sive fideicommissa iuxta voluntatem testatoris oportere dari.
von nickolas833 am 06.07.2021
Daher gilt: Wenn ein Testament ordnungsgemäß errichtet wurde, auch wenn die formelle Bezeichnung eines Erben fehlt, sollten, sobald ein Erbe feststeht, Vermächtnisse oder Treuhandverfügungen entsprechend dem Willen des Erblassers verteilt werden.
von stephanie.b am 19.05.2022
Und daher, wenn ein Testament ordnungsgemäß errichtet wurde, obwohl kein Erbe vorhanden sein mag, folgt daraus, dass bei Vorhandensein eines Erben Vermächtnisse oder Fideikommisse gemäß dem Willen des Erblassers gegeben werden sollen.