Debitorem neque vendentem neque donatem neque legantem vel per fideicommissum relinquentem posse deteriorem facere creditoris condicionem certissimum est.
von Leona am 13.05.2023
Es ist absolut sicher, dass ein Schuldner die Position eines Gläubigers nicht dadurch verschlechtern kann, dass er Eigentum verkauft, verschenkt, per Testament vermacht oder in einen Treuhandfonds überträgt.
von luci959 am 07.03.2015
Es ist höchst gewiss, dass ein Schuldner durch Verkauf, Schenkung, Vermächtnis oder Hinterlassung per Fideikommiss die Lage des Gläubigers nicht verschlechtern kann.