Unde te voluntatis, non iuris quaestionem in preces tuas contulisse palam est.
von thilo.y am 16.11.2014
Daher ist offensichtlich, dass Sie eine Frage des Willens, nicht des Rechts, in Ihre Bitten eingebracht haben.
von luana.y am 08.08.2017
Es ist offensichtlich, dass Sie dies zu einer Frage persönlicher Präferenz anstatt von Rechtsansprüchen in Ihrem Antrag gemacht haben.