Ita tamen, ut occasione talium hypothecarum neque patris neque matris filii valeant administrationem perscrutari vel aliquam eis movere super hoc quaestionem, cum perspicui iuris sit, etiamsi alienata sint eorum bona, quae extra memorata lucra vel maternas res sunt, ius hypothecae integrum isdem manere filiis.
von lenardt.841 am 20.11.2017
Jedoch gilt in solchen Fällen von Sicherungsrechten, dass Kinder weder untersuchen dürfen, wie ihr Vater oder ihre Mutter das Vermögen verwaltet, noch diesbezüglich Fragen aufwerfen dürfen, da es rechtlich klar ist, dass selbst wenn das elterliche Vermögen veräußert wurde (ausgenommen die vorerwähnten Gewinne und mütterlichen Vermögenswerte), die Sicherungsrechte der Kinder vollständig intakt bleiben.
von diego.857 am 03.04.2024
Derart jedoch, dass bei Gelegenheit solcher Hypotheken weder vom Vater noch von der Mutter die Kinder imstande sein sollen, die Verwaltung zu untersuchen oder ihnen darüber irgendeine Frage zu stellen, da es nach klarem Recht feststeht, dass selbst wenn deren Güter veräußert worden sind, die über die erwähnten Gewinne oder mütterlichen Dinge hinausgehen, das Recht der Hypothek den gleichen Kindern ungekürzt verbleibt.