Nam et prius testamentum non valet, ruptum a posteriore, et posterius aeque nullas vires habet, cum ex eo nemo heres extiterit.
von fritz976 am 15.07.2020
Keines der Testamente ist gültig: Das erste wurde durch das zweite ungültig gemacht, und das zweite hat keine rechtliche Wirksamkeit, da darin kein Erbe eingesetzt wurde.
von anna.lena.r am 16.02.2018
Denn sowohl das frühere Testament ist nicht gültig, da es durch das spätere aufgehoben wurde, als auch das spätere keine rechtliche Wirkung hat, da aus ihm kein Erbe hervorgegangen ist.