Sed si quis, priore testamento iure perfecto, posterius aeque iure fecerit, etiamsi ex certis rebus in eo heredem instituerit, superius testamentum sublatum esse divi Severus et Antoninus rescripserunt.
von alexandar.t am 03.03.2014
Wenn jemand ein rechtmäßig gültiges Testament errichtet und später ein ebenso gültiges Testament macht, haben die göttlichen Kaiser Severus und Antoninus verfügt, dass das erste Testament aufgehoben wird, selbst wenn das zweite Testament nur bestimmte Vermögensgegenstände betrifft.
von jolina8954 am 29.10.2014
Wenn jedoch jemand nach rechtmäßiger Erstellung eines früheren Testaments ein späteres ebenso rechtmäßig verfasst hat, auch wenn er darin einen Erben aus bestimmten Vermögensteilen eingesetzt hat, haben die göttlichen Kaiser Severus und Antoninus durch Reskript erklärt, dass das frühere Testament aufgehoben ist.