Igitur perspicis, quod testamentariae successionis spe durante intestati bona defuncti non recte vindicentur.
von jakob.u am 27.09.2014
Daher können Sie verstehen, dass solange noch die Möglichkeit besteht, ein Testament zu finden, es nicht angemessen ist, Ansprüche auf das Vermögen einer Person zu erheben, die ohne ein bekanntes Testament verstorben ist.
von elea.w am 28.08.2014
Daher erkennst du, dass solange die Hoffnung auf eine testamentarische Erbfolge besteht, die Güter des verstorbenen Erblassers ohne Testament nicht rechtmäßig beansprucht werden können.