Si contra compromissum adversarius tuus apud electum arbitrum praesentiam sui facere detrectavit, placitae poenae videtur obnoxius.
von ronia.837 am 02.02.2022
Wenn dein Gegner entgegen der Vereinbarung die Erscheinung vor dem gewählten Schiedsrichter verweigert hat, scheint er für die vereinbarte Strafe haftbar zu sein.
von lina841 am 05.02.2022
Wenn Ihr Gegner entgegen der Vereinbarung die Anwesenheit vor vor dem gewählten Schiedsrichter zu bewirken verweigert hat, scheint er der vereinbarten Strafe schuldig zu sein.