Civile est, quod a te adversarius tuus exigit, ut rei, quam apud te fuisse fatearis, exhibeas venditorem.
von mattheo9884 am 17.02.2015
Es ist eine Angelegenheit des Zivilrechts, wenn Ihr Gegner von Ihnen verlangt, dass Sie offenbaren, wer Ihnen den Gegenstand verkauft hat, dessen Besitz Sie eingestehen.
von kimberley956 am 13.10.2022
Es ist rechtens, was dein Gegner von dir fordert, dass du den Verkäufer der Sache vorweist, deren Besitz du eingestanden hast.