Veteris iuris altercationes decidentes generaliter sancimus omnem stipulationem, sive in dando sive in faciendo sive mixta ex dando et faciendo inveniatur, et ad heredes et contra heredes transmitti, sive specialis heredum fiat mentio sive non:
von liv837 am 08.06.2020
Bei der Entscheidung von Streitigkeiten des alten Rechts verfügen wir allgemein, dass jede Vereinbarung, sei sie beim Geben oder Tun oder gemischt aus Geben und Tun gefunden, sowohl an Erben als auch gegen Erben übertragen wird, unabhängig davon, ob eine besondere Erwähnung der Erben erfolgt oder nicht:
von caspar.b am 08.06.2018
Um Streitigkeiten aus dem alten Recht zu schlichten, setzen wir hiermit als allgemeine Regel fest, dass jedes Rechtsgeschäft, sei es eine Leistung, eine Handlung oder eine Kombination aus beidem, unabhängig davon, ob Erben ausdrücklich erwähnt werden oder nicht, auf die Erben übergeht und gegen diese wirkt: