Potuit ergo curator tuus fundum suum cum suo onere obligare fisco nostro:
von noel.856 am 10.06.2016
Daher konnte Ihr Kurator sein eigenes Grundstück mit seiner Belastung unserem Fiskus verpfänden.
von mohammad.z am 31.01.2017
Dein Vormund hatte die Befugnis, seinen Grundbesitz mit seinen bestehenden Verpflichtungen an unsere Staatskasse zu verpfänden.