Si vero placitum divisionis usque ad pactum stetit, arbiter familiae erciscundae iudicio vobis datus communionem inter vos finiri providebit.
von niclas965 am 29.07.2023
Wenn die Teilungsvereinbarung bis zur formellen Regelung gültig geblieben ist, wird der für die Aufteilung des Familienvermögens bestellte Richter sicherstellen, dass Ihr gemeinsames Eigentum beendet wird.
von erik.x am 19.11.2019
Wenn in der Tat die Vereinbarung der Teilung bis zum Vertrag Bestand hatte, wird der Erbteilungsschlichter, der Ihnen durch Urteil gegeben wurde, dafür sorgen, dass die Gemeinschaftseigentum zwischen Ihnen beendet wird.