Tempore autem transacto etiam venditionem eorum a competenti iudice postulare non prohiberis.
von nelio939 am 13.05.2014
Nach Ablauf der Zeit bist du nicht gehindert, den Verkauf von ihnen bei einem zuständigen Richter zu beantragen.
von estelle.h am 01.04.2020
Nach Ablauf einer gewissen Zeit darf man deren Verkauf bei einem zuständigen Richter beantragen.