Si bona debitoris tui vacare constet et haec a fisco non agnoscantur, in possessionem eorum mitti te a competenti iudice recte postulabis.
von aalyah877 am 29.03.2017
Wenn die Güter deines Schuldners unbesetzt sind und diese vom Fiskus nicht beansprucht werden, wirst du zu Recht vom zuständigen Richter verlangen können, in deren Besitz gesetzt zu werden.
von jessica.c am 05.09.2021
Wenn nachweislich das Vermögen Ihres Schuldners unbeansprucht ist und der Fiskus keine Rechte darauf geltend macht, können Sie rechtmäßig den zuständigen Richter bitten, Ihnen dessen Besitz zu gewähren.