Pro debito creditores addici sibi bona debitoris non iure postulant.
von filipp8876 am 08.07.2015
Für eine Schuld fordern Gläubiger nicht rechtmäßig die Güter des Schuldners sich selbst zuzuweisen.
von lenni.h am 15.07.2024
Gläubiger haben kein Rechtsanspruch darauf, die Vermögenswerte eines Schuldners aufgrund einer Schuld zu deren Gunsten zu übertragen.