Quid ergo, si vivus dedit libertates vel mortis causa et, ne de hoc quaeratur, utrum in fraudem creditorum an non factum sit, idcirco velint addici sibi bona, an audiendi sunt?
von aaliya.f am 03.06.2020
Was also, wenn er zu Lebzeiten Freiheiten gewährte oder aus Anlass des Todes und, damit darüber nicht weiter untersucht werde, ob dies in Gläubigerbetrug geschah oder nicht, sie deshalb wollen, dass ihnen die Güter zugesprochen werden - sind sie denn zu hören?
von lina.879 am 07.08.2016
Was wäre, wenn jemand Sklaven die Freiheit gewährte, sei es zu Lebzeiten oder angesichts des Todes, und Personen nun das Eigentum sich zuweisen lassen wollen, nur um eine Untersuchung darüber zu vermeiden, ob dies zur Täuschung der Gläubiger geschehen ist - sollten wir ihrer Forderung Gehör schenken?