Haec ita, si, quamdiu vixit, sine interpellatione ut civis romana egit.
von bela.9947 am 02.04.2015
Dies so, wenn sie, solange sie lebte, ohne Unterbrechung als römische Bürgerin handelte.
von alessio.l am 03.01.2021
Dies gilt, wenn sie während ihres gesamten Lebens ununterbrochen als römische Bürgerin gelebt hat.