Quod si prius, quam id spatium temporis excederet, agere coepisti, et peculium eius more iudiciorum persequi et cum manumissis ordinata lite secundum formam edicti experiri non prohiberis.
von kim847 am 06.12.2017
Wenn du vor Ablauf dieser Zeitspanne zu handeln begannst, bist du nicht gehindert, sowohl sein Peculium nach Gerichtssitte zu verfolgen als auch, nachdem du den Rechtsstreit geordnet hast, gegen die Freigelassenen gemäß der Ediktsform vorzugehen.
von anna.a am 20.11.2019
Wenn Sie vor Ablauf der Frist rechtliche Schritte eingeleitet haben, können Sie sowohl sein Vermögen auf dem üblichen gerichtlichen Verfahrensweg beanspruchen als auch einen Prozess gegen die Freigelassenen gemäß den Bestimmungen des Edikts anstrengen.