Si status controversiam pateris, lite prius liberali terminata, si pro te fuerit pronuntiatum, agere etiam adversus eum, qui se dominum tuum esse contendit, non prohiberis.
von teresa.8867 am 01.09.2013
Wenn jemand Ihren Status als freie Person anficht, können Sie die Person, die behauptet, Ihr Besitzer zu sein, verklagen – jedoch erst nachdem der Rechtsstreit über Ihre Freiheit entschieden und das Urteil zu Ihren Gunsten ausgefallen ist.
von ilias.i am 25.10.2016
Wenn du einen Statusstreit erleidest, wobei der Freiheitsprozess zunächst beendet wurde, und wenn er zu deinen Gunsten entschieden worden ist, wirst du nicht daran gehindert, auch gegen denjenigen vorzugehen, der behauptet, dein Herr zu sein.