Et pro his rebus posse eum adversus dominum habere actionem, non solum quas servus subtraxerit iam apud eum constitutus, sed et pro his quas furatus est, quando fugit quidem a bona fide possessore, adhuc autem nondum sub domini sui manibus fuerit constitutus.
von phil8869 am 09.12.2017
Und für diese Angelegenheiten kann er eine Rechtsklage gegen den Herrn erheben, und zwar nicht nur für die Gegenstände, die der Sklave bereits unter der Kontrolle des Herrn gestohlen hat, sondern auch für das, was er gestohlen hat, als er vom gutgläubigen Besitzer floh, bevor er unter die Herrschaft seines Herrn kam.
von eliah836 am 13.05.2018
Und für diese Sachen kann er eine Klage gegen den Dominus führen, nicht nur für diejenigen Dinge, die der Servus bereits in seinem Dienst weggenommen hat, sondern auch für diejenigen Dinge, die er gestohlen hat, als er zwar vom bona fide Besitzer floh, aber noch nicht unter den Händen seines Dominus etabliert war.