Repetitio peculii rerum servi tui, si nullo iusto titulo intercedente corpora ab aliquo possideantur, nulla temporis praescriptione mutilabitur.
von Martin am 09.08.2016
Die Rückforderung des Peculiums der Besitztümer deines Sklaven, falls die Gegenstände von jemandem ohne dazwischentretenden rechtmäßigen Titel besessen werden, wird durch keine Verjährungsfrist geschmälert.
von vivien.943 am 02.07.2019
Das Recht, Eigentum deines Sklaven zurückzufordern, kann durch keine Verjährungsfrist eingeschränkt werden, wenn jemand die Gegenstände ohne rechtmäßigen Titel besitzt.