Nec enim senatus consultum, quo super non retractandis defunctorum statibus sancitum est, intervenit, si defunctus in fuga conversatus atque latitans decessit.
von malik.y am 12.10.2016
Der Senatsbeschluss, der die Infragestellung des Rechtsstatus verstorbener Personen verbietet, findet keine Anwendung, wenn die Person während sie auf der Flucht und im Verborgenen lebte, verstorben ist.
von henry.966 am 05.08.2014
Denn der Senatsbeschluss, durch welchen bezüglich der Nichtneubetrachtung der Status der Verstorbenen verfügt wurde, greift nicht ein, wenn der Verstorbene im Zustand der Flucht und Verborgenheit verstorben ist.