Si sepulchrum monumenti appellatione significas, scire debes iure dominii id nullum vindicare posse, sed et, si familiare fuit, ius eius ad omnes heredes pertinere nec divisione ad unum heredem redigi potuisse.
von anastasia976 am 18.05.2023
Wenn du mit dem Begriff Denkmal ein Grabmal meinst, solltest du wissen, dass kraft Eigentumsrechts niemand es beanspruchen kann, und dass, falls es ein Familiengrab war, dessen Recht allen Erben zusteht und nicht durch Teilung auf einen Erben reduziert werden konnte.
von michelle8942 am 30.10.2014
Wenn Sie sich auf ein Grabmal beziehen, sollten Sie verstehen, dass niemand ausschließliche Eigentumsrechte daran beanspruchen kann, und wenn es sich um ein Familiengrab handelt, stehen die Rechte allen Erben gemeinschaftlich zu und können nicht durch Vermögensaufteilung auf einen einzelnen Erben übertragen werden.