Cum libertatem mulieribus sub condicione datam proponas, quid dubium est eos, qui ex his ante impletam eam eduntur, servos nasci et pertinere ad heredes iure dominii?
von matteo.909 am 03.12.2017
Wenn du behauptest, dass Frauen eine Freiheit unter Vorbehalt erhalten haben, welcher Zweifel besteht dann daran, dass diejenigen, die vor deren Erfüllung geboren werden, als Sklaven geboren werden und kraft Eigentumsrechts den Erben gehören?
von michelle.m am 03.09.2018
Wenn Frauen Freiheit unter bestimmten Bedingungen versprochen wird, ist es dann nicht offensichtlich, dass Kinder, die vor Erfüllung dieser Bedingungen geboren werden, als Sklaven geboren werden und als Eigentum der Erben gelten?