Minus instructus est, qui te sollicitum reddidit, quasi in vacuam possessionem eius, quod per procuratorem emisti, non sis inductus, cum ipse proponas diu te in possessione fuisse omniaque ut dominum gessisse.
von Bennet am 23.09.2017
Die Person, die Sie beunruhigt hat, ist falsch informiert und stellt fälschlicherweise in Frage, dass Sie nicht ordnungsgemäß in den Besitz dessen gekommen sind, was Sie durch Ihren Vertreter erworben haben, obwohl Sie selbst erklären, dass Sie bereits seit langem im Besitz sind und sich als rechtmäßiger Eigentümer verhalten.
von ibrahim.964 am 28.10.2019
Er ist weniger gut informiert, derjenige, der dich beunruhigt hat, als ob du nicht in den freien Besitz dessen eingeführt worden wärst, was du durch einen Bevollmächtigten erworben hast, während du selbst vorschlägst, dass du seit langem im Besitz warst und alles als Eigentümer geführt hast.