Licet enim instrumento non sit comprehensum, quod tibi tradita sit possessio, ipsa tamen rei veritate id consecutus es, si sciente venditore in possessione fuisti.
von luzie975 am 22.12.2013
Auch wenn im Dokument nicht festgehalten ist, dass Ihnen die Besitzübertragung erfolgt ist, haben Sie die Sache dennoch rechtswirksam erlangt, wenn Sie den Besitz mit Wissen des Verkäufers übernommen haben.
von kristof942 am 04.10.2014
Denn obwohl in der Urkunde möglicherweise nicht festgehalten wurde, dass Ihnen der Besitz übertragen wurde, haben Sie diesen gleichwohl kraft der Sachlage erworben, wenn der Verkäufer wusste, dass Sie im Besitz waren.