Per liberam personam ignoranti quoque adquiri possessionem et, postquam scientia intervenerit, usucapionis condicionem inchoari posse tam ratione utilitatis quam iuris pridem receptum est.
von peter967 am 09.12.2019
Durch eine freie Person kann die Besitzergreifung selbst für einen Unwissenden erworben werden, und es ist seit langem sowohl aus Gründen der Nützlichkeit als auch des Rechts anerkannt, dass die Voraussetzung für die Ersitzung beginnen kann, nachdem Kenntnis eingetreten ist.
von anna953 am 25.10.2018
Es ist seit langem sowohl aus praktischen als auch aus rechtlichen Gründen anerkannt, dass der Besitz durch eine freie Person auch für jemanden erworben werden kann, der sich dessen nicht bewusst ist, und dass der Erwerbsprozess durch Ersitzung beginnen kann, sobald diese Person davon Kenntnis erlangt.