Excepto eo quod per liberam personam, veluti per procuratorem, placet non solum scientibus, sed etiam ignorantibus vobis adquiri possessionem secundum divi Severi constitutionem et per hanc possessionem etiam dominium, si dominus fuit qui tradidit, vel per usucapionem aut longi temporis praescriptionem, si dominus non sit.
von amir834 am 07.12.2019
Abgesehen von dem, was durch eine freie Person, wie etwa einen Vertreter, erworben werden kann, kann der Besitz gemäß dem Gesetz des Kaisers Severus erworben werden, unabhängig davon, ob man es weiß oder nicht, und durch diesen Besitz kann auch das Eigentum erworben werden - entweder direkt, wenn derjenige, der es übergeben hat, der Eigentümer war, oder durch ununterbrochenen Besitz oder Ersitzung, wenn er nicht der Eigentümer war.
von joel.n am 05.08.2024
Ausgenommen ist das, was durch eine freie Person, wie etwa durch einen Bevollmächtigten, festgelegt wird, dass Besitz nicht nur für die Wissenden, sondern auch für die Unwissenden unter euch gemäß der Verfügung des göttlichen Severus und durch diesen Besitz auch Eigentum erworben werden kann, wenn derjenige, der übergeben hat, Eigentümer war, oder durch Ersitzung oder Verjährung, wenn er nicht Eigentümer war.