Excepta possessionis causa per liberam personam, quae alterius iuri non est subdita, nihil adquiri posse indubii iuris est.
von mayla935 am 09.09.2023
Mit Ausnahme des Besitzerwerbs durch eine freie Person, die nicht der Rechtsgewalt eines anderen unterworfen ist, gilt nichts als unzweifelhaft rechtmäßig erworben werden zu können.
von azra.q am 26.11.2017
Es ist ein unzweifelhafter Rechtsgrundsatz, dass durch eine unabhängige Person, die nicht der Autorität einer anderen unterworfen ist, nichts erworben werden kann, außer in Angelegenheiten des Besitzes.