Sane creditori licentiam damus, ut, si liber a rationibus quas gerebat fuerit inventus actor servus procuratorve praediorum, utilis actio pateat de peculio.
von joanna871 am 13.02.2018
Wir gewähren dem Gläubiger ausdrücklich die Erlaubnis, eine Klage gegen das Peculium einzureichen, wenn festgestellt wird, dass der Sklavenverwalter oder Gutsverwalter die Rechnungen, die er führte, ordnungsgemäß abgeschlossen hat.
von jette835 am 31.07.2020
Dem Gläubiger gewähren wir die Erlaubnis, dass, wenn der Sklavenverwalter oder Gutsverwalter von den Rechnungen, die er geführt hat, freigesprochen wird, eine nützliche Klage bezüglich des Peculiums zur Verfügung stehen soll.