Igitur si hoc iure fuerit evictum, utilis tibi actio contra debitorem competit.
von conner.829 am 30.10.2013
Sollte dies rechtlich entzogen worden sein, steht Ihnen ein nützlicher Anspruch gegen den Schuldner zu.
von luana.9829 am 12.08.2015
Sollte diese Eigenschaft Ihnen rechtmäßig entzogen werden, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte gegen den Schuldner einzuleiten.