Si praedium tibi pro soluto datum aliis creditoribus fuerat obligatum, causa pignoris mutata non est.
von timo.d am 28.11.2021
Wenn ein Grundstück, das dir als Zahlung gegeben wurde, bereits anderen Gläubigern verpfändet war, hat sich der Grund der Verpfändung nicht geändert.
von daniel923 am 18.03.2016
Wenn eine Liegenschaft zur Schuldentilgung übertragen wurde, die bereits anderen Gläubigern verpfändet war, bleibt das ursprüngliche Pfandrecht gültig.