Creditaque quantitate multari volumus creditores, si huiusmodi personis non iubente domino nec fideiussoribus specialiter acceptis fuerit credita pecunia.
von Marcus am 21.01.2014
Wir wollen, dass Gläubiger den vollen Betrag verlieren, den sie verliehen haben, wenn sie Geld an solche Personen zahlen, ohne die Erlaubnis ihres Herrn einzuholen und ohne spezifische Bürgen zu bestellen.
von tobias903 am 01.03.2022
Wir wollen die Kreditgeber mit einer Geldbuße belegen, wenn an Personen solcher Art, ohne Anweisung des Herrn und ohne speziell akzeptierte Bürgen, Geld verliehen worden ist.