Si igitur procurator non sibi, sed ei, cuius negotia administrabat, redintegratae rei vindicationem pactus est idque pactum etiam stipulatio insecuta est, nulla domino obligatio adquisita est.
von anne.878 am 10.02.2022
Wenn daher ein Bevollmächtigter nicht für sich selbst, sondern für denjenigen, dessen Angelegenheiten er verwaltete, eine Vereinbarung zur Vindikation der wiederhergestellten Sache traf und dieser Vereinbarung auch eine Stipulation folgte, wurde keine Verpflichtung für den Herrn erworben.
von filip.962 am 08.01.2023
Wenn ein Vertreter eine Vereinbarung trifft, um wiederhergestelltes Eigentum nicht für sich selbst, sondern für die Person, deren Angelegenheiten er verwaltet, geltend zu machen, und dieser Vereinbarung ein formelles Versprechen folgt, entsteht keine Rechtsverpflichtung für den Auftraggeber.