Longi temporis praescriptione munitis instrumentorum amissio nihil iuris aufert nec diuturnitate possessionis partem securitatem maleficium alterius turbare potest.
von celina8982 am 22.01.2023
Der Verlust von Dokumenten kann keine Rechte derjenigen schmälern, die durch langjährigen Besitz geschützt sind, und die rechtswidrigen Handlungen einer anderen Person können die Sicherheit, die aus einem längerfristigen Eigentum erwächst, nicht beeinträchtigen.
von joseph.878 am 22.10.2019
Diejenigen, die durch Verjährung geschützt sind, verliert durch den Verlust von Instrumenten nichts an ihrem Recht, noch kann das Fehlverhalten eines anderen die erworbene Rechtssicherheit durch lange Besitzdauer stören.