Sicut praetermissa instrumenta manumissionis recte factae nullum adferunt praestitae libertati vitium, ita si servum ad libertatem produxisti, instrumentorum amissio nihil ei nocere potest.
von bennett946 am 10.03.2021
Ebenso wie bei einer ordnungsgemäß durchgeführten Freilassung ausgelassene Dokumente keinen Mangel für die gewährte Freiheit bedeuten, kann auch der Verlust von Dokumenten einem Sklaven, den du in die Freiheit geführt hast, nicht schaden.
von sofi.j am 21.08.2017
Ebenso wenig wie fehlende Papiere eine ordnungsgemäß durchgeführte Freilassung eines Sklaven ungültig machen, kann der Verlust von Dokumenten die Freiheit einer freigelassenen Person auf keine Weise beeinträchtigen.