Interrogatam et professam apud acta se esse ancillam huiusmodi factum defensionem libertatis non excludit.
von jessica836 am 01.08.2018
Selbst wenn jemand in amtlichen Aufzeichnungen verhört und als Sklave erklärt wurde, verhindert diese Tatsache nicht, später die Freiheit zu beanspruchen.
von jaimy.k am 02.05.2016
Die Verhörte, die in den Akten bekundet hat, eine Dienerin zu sein, wird durch eine solche Tatsache nicht daran gehindert, ihre Freiheit zu verteidigen.