Nec petentem dominium ab eo, cui petentis solus error causam possessionis sine vero titulo praestitit, silentii longi praescriptione depelli iuris evidentissimi est.
von damian.i am 17.07.2022
Es ist rechtlich eindeutig, dass eine Person, die Eigentumsanspruch erhebt, nicht durch die Verjährung langen Schweigens blockiert werden kann, wenn sie Ansprüche gegen jemanden geltend macht, der den Besitz ausschließlich aufgrund des Irrtums des Anspruchstellers ohne gültigen Titel erlangt hat.
von linea.862 am 31.10.2022
Es ist von höchster Rechtsevidenz, dass derjenige, der Eigentum von jenem begehrt, dem allein der Irrtum des Begehrenden Ursache des Besitzes ohne wahren Titel gegeben hat, nicht durch die Verjährung langen Schweigens abgewiesen werden kann.