Diutina possessio iure tantum successionis sine iusto titulo obtenta prodesse ad praescriptionem hac sola ratione non potest.
von lola.854 am 25.08.2016
Der Langzeitbesitz, der ausschließlich durch Erbrecht ohne rechtmäßigen Titel erlangt wurde, kann aus diesem Grund allein nicht zur Verjährung führen.
von clara.9925 am 18.02.2022
Das bloße Erben und langfristige Besitzen einer Immobilie ohne rechtmäßigen Eigentumsnachweis reicht allein nicht aus, um Eigentumsrechte durch Ersitzung zu begründen.