Diutina possessio, quae prodesse coeperat defuncto, et heredi et bonorum possessori continuatur, licet ipse sciat praedium alienum:
von amara.s am 24.03.2021
Der langfristige Besitz, der dem Verstorbenen zu nutzen begann, setzt sich sowohl für den Erben als auch für den Besitzer der Güter fort, auch wenn dieser selbst weiß, dass der Besitz einem anderen gehört.
von sarah.853 am 08.03.2019
Ein langjähriger Besitz, der dem Verstorbenen bereits zu nutzen begann, setzt sich sowohl für den Erben als auch für den Nachlassverwalter fort, selbst wenn diese wissen, dass die Liegenschaft einer anderen Person gehört.