Quodsi ille initium iustum non habuit, heredi et bonorum possessori, licet ignoranti, possessio non prodest.
von sofia.f am 19.07.2014
Wenn der ursprüngliche Besitz nicht rechtmäßig war, kann weder der Erbe noch der Besitzinhaber davon profitieren, auch wenn sie sich dessen nicht bewusst waren.
von samu.877 am 20.07.2015
Wenn jener jedoch keinen rechtmäßigen Ursprung hatte, nützt der Besitz dem Erben und dem Güterbesitzer, auch wenn er gutgläubig ist, nicht.