Quod nostra constitutio similiter et in usucapionibus observari constituit, ut tempora continuentur.
von jana864 am 26.02.2019
Unsere Verfassung hat ebenso festgelegt, dass bei Usucapionen die Fristen ununterbrochen sein sollen.
von marija821 am 07.05.2017
Unsere Rechtsvorschrift hat ebenfalls festgelegt, dass dieselbe Regel auch für die Ersitzung gilt, wobei sichergestellt wird, dass die Fristen ununterbrochen weiterlaufen.