Quod si eo quoque appellator exciderit, tertium similiter totidem diebus intermissis fatalem observari decernimus.
von luzie.919 am 23.01.2022
Und falls der Berufungsführer auch diese Frist nicht einhält, verfügen wir, dass eine dritte und letzte Frist in gleicher Weise mit dem gleichen Zeitintervall zu beachten ist.
von jan846 am 10.01.2022
Sollte der Berufungsführer auch hierbei scheitern, so verfügen wir, dass die dritte Frist ebenso eingehalten wird, wobei dieselbe Anzahl von Tagen dazwischen verstreicht.