Quod et alii si ex eodem matrimonio non fuerint procreati, similiter nostra constitutio praebuit.
von larissa854 am 04.09.2013
Welches auch anderen, wenn sie nicht aus derselben Ehe gezeugt worden sind, ebenso unsere Verfassung vorgesehen hat.
von rebecca.949 am 05.09.2014
Unser Gesetz gewährte dies ebenso anderen, wenn sie nicht aus derselben Ehe stammten.