Omnibus autem, qui ex eodem coniugio fuerint procreati, defunctis tunc demum ad eos, qui ex alio matrimonio sunt editi, easdem res pro virili parte venire statuimus:
von erick.i am 17.05.2014
Wir bestimmen, dass erst dann, wenn alle Kinder aus einer Ehe verstorben sind, diejenigen, die aus einer anderen Ehe stammen, ihren Anteil am Vermögen gleichberechtigt erben sollen:
von karolina.c am 30.09.2014
Wir verordnen hiermit, dass allen, die aus desrelben Ehe erzeugt wurden und verstorben sind, nunmehr jene, die aus einer anderen Ehe hervorgegangen sind, dieselben Dinge dem männlichen Anteil entsprechend zukommen sollen: