Easdem res quocumque modo alienandi vel pignoris seu hypothecae iure obligandi facultate eis penitus interdicta, dominio videlicet earum ad filios et nepotes sive pronepotes utriusque sexus permanente, etiamsi ex eodem matrimonio procreati non sint, ex quo eaedem res ad parentes eorum, qui quaeve in potestate sunt, fuerint devolutae.
von noel.836 am 10.09.2018
Ihnen ist es vollständig untersagt, diese Immobilien auf irgendeine Weise zu veräußern oder sie als Pfand oder Hypothek zu verwenden, wobei das Eigentum bei ihren Kindern, Enkelkindern und Urenkeln beiderlei Geschlechts verbleibt, selbst wenn diese Nachkommen aus einer anderen Ehe stammen als jener, durch welche diese Immobilien an ihre Eltern, die unter elterlicher Gewalt stehen, gelangt sind.
von marla.967 am 07.09.2023
Die Befugnis, eben diese Sachen in welcher Weise auch immer zu veräußern oder durch Pfand- oder Hypothekenrecht zu verpflichten, wird ihnen vollständig untersagt, wobei das Eigentum an diesen Sachen bei Söhnen und Enkeln oder Urenkeln beiderlei Geschlechts verbleibt, auch wenn sie nicht aus derselben Ehe hervorgegangen sind, aus welcher diese Sachen an ihre Eltern, die unter väterlicher Gewalt stehen, übertragen wurden.