Res, quae ex matris successione fuerint ad filios devolutae, ita sint in parentum potestate, ut fruendi dumtaxat habeant facultatem, dominio videlicet earum ad liberos pertinente.
von selina.d am 06.04.2022
Vermögen, das durch Erbschaft von der Mutter an die Kinder übergegangen ist, soll unter der Kontrolle der Eltern bleiben, wobei die Eltern nur ein Nutzungsrecht haben, während das Eigentum eindeutig den Kindern zusteht.
von karina.x am 07.04.2024
Sachen, die aus der Erbfolge der Mutter an die Söhne übergegangen sind, sollen derart in der Gewalt der Eltern stehen, dass sie nur die Befugnis des Gebrauchs haben, wobei das Eigentum an diesen Sachen offensichtlich den Kindern zusteht.